Ein Jahr Lieferkettengesetz

Mitte März ging auf Deutschlandfunk ein Bericht der Frage nach, ob das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz nach, inzwischen, einem Jahr wirkt.

Aktuell gibt es Vorwürfe gegen BMW. In einer marokkanischen Kobaltmine lasse ein marokkanischer Rohstoffkonzern Arsen in die Umwelt fließen. Außerdem würden Arbeitsstandards nicht eingehalten und Gewerkschaften kritisch betrachtet.
BMW wolle nun prüfen und bei gerechtfertigten Vorwürfen, sofortige Maßnahmen einfordern.

Rewe und Edeka werden Arbeitsrechts- und Arbeitschutzverstöße auf ecuadorianischen Bananenplantagen vorgeworfen. Edeka-eigene Überprüfungen hätten die Vorwürfe nicht bestätigt, Rewe beziehe nun keine Bananen mehr von diesen Plantagen.

Die Einhaltung des Gesetzes wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) kontrolliert. Das BAFA prüft nun die Vorwürfe. Sollten sie sich bestätigen, können Bußgelder ausgesprochen werden.

Das Bundesamt wird aktiv bei Beschwerden von NGOs, von betroffenen Menschen, oder aufgrund von Hinweisen, wie im Fall der Kobaltmine durch Recherchen von NDR, WDR und „Süddeutscher Zeitung“. Seit Anfang letzten Jahres steigt die Zahl der Beschwerden, die dem Amt vorliegen.

Erst dieses Gesetz ermögliche ein geordnetes Verfahren nach Vorwürfen zur Sorgfaltspflicht. Und in den Firmen wandere das Thema Lieferketten von der Nachhaltigkeitsabteilung in die Rechtsabteilung.

Kritisch wird gesehen, dass es keine ausdrücklichen Verpflichtungen zur Wiedergutmachung gäbe. Außerdem gäbe es keine wesentlich verbesserten Erfolgsaussichten bei Klagen von Betroffenen, so Vertreter verschiedener NGOs.

Seit dem 15. März gilt nun das EU-Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, das die FDP nun doch nicht verhindern konnte. Damit gilt nun auch eine zivilrechtliche Haftung. Doch kritisiert wird hier, dass nicht klar sei, wie das Gesetz im Einzelnen auszulegen sei und wie die Pflichten für die Unternehmen gestaltet seien.

Die Wertschöpfungskette soll nach diesem Gesetz bis 2050 klimaneutral sein. Damit soll verhindert werden, dass klimaschädliche Aktivitäten ins außereuropäische Ausland verlagert werden.

Das Lieferkettengesetz hat also Bewegung in ein Wirtschaftssystem gebracht, in dem Unternehmen bisher strengerem Umwelt- und Arbeitsschutz, sowie stärkeren Arbeitsrechten durch die Verlagerung in andere Weltregionen entkommen konnte. Die Lücken werden sich hoffentlich in Zukunft noch schließen.

Auch hier zeigt sich: Der Faire Handel ist kein Luxus.

DLF