Die neue EU-Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten ist seit dem 30. Juni 2023 in Kraft. Danach darf in der EU nicht mehr mit Produkten, wie Soja, Ölpalme, Rindern, Kaffee, Kakao, Kautschuk und Holz oder Produkten daraus gehandelt werden, wenn dafür nach dem 31. Dezember 2020 Wald gerodet wurde.
Neue Fairtrade-Standards für den Kaffeeanbau
Darauf folgen nun auch neue Fairtrade-Standards für Walderhalt im Kaffeeanbau, deren Stichtag für die Entwaldung ist der 1. Januar 2014. Kaffee, der auf Flächen angebaut wird, die danach entwaldet wurden, können kein Fairtrade-Siegel mehr erhalten. Für die Transparenz müssen Farmen über Geopunkte ihrer Anbauflächen verfügen – je größer die Flächen, desto detaillierter müssen die Angaben sein. Gefordert ist auch ein Überwachungs- und Managementplan für die biologische Vielfalt. Das ist mehr, als die EU-Verordnung verlangt.
Neu ist auch, dass die Kaffeekooperativen einen Präventions- und Risikominderungsplan entwickeln. Um den Walderhalt zu überwachen, gibt es eine Partnerschaft zwischen Fairtrade und dem Geoinformationsunternehmen Satelligence. Durch den Zugriff auf erforderliche Daten kann auf Risiken reagiert werden.
Der aktualisierte Standard gilt ab 2026, dann betrifft er 870.000 Fairtrade-Kaffeebauern und 1,1 Millionen Hektar Land.
Wie kommen Fairtrade-Standards zustande?
Alle relevanten Interessensgruppen sind beteiligt, einschließlich der Bäuer*innen und Landarbeiter*innen. Es setzt sich ein Komitee aus den drei Fairtrade-Produzentennetzwerken zusammen, dem CALC für Lateinamerika und die Karibik, dem NAPP für Asien und Fairtrade Africa. So sollen bei allen Entscheidungen die Ansichten aller relevanten Interessengruppen berücksichtigt werden und gleichzeitig wird sichergestellt, dass sie im Einklang mit dem Auftrag und den Grundsatzerklärungen von Fairtrade-international stehen.