2018 wurde im Koalitionsvertrag ein Lieferkettengesetz in Aussicht gestellt, falls nicht genügend Firmen freiwillig Verantwortung für die Lieferketten ihrer Produkte tragen. Zu wenige Unternehmen waren bereit, die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht zu übernehmen. So wurde am 11. Juni 2021 das »Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz« verabschiedet, das vielen Menschen, die sich seit Jahren für ein solches Gesetz engagieren, als unzureichend gilt.
Lieferkettengesetz
Bereits 2016 hat die Bundesregierung einen »Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte« (NAP) aufgestellt, der sich an den UN-Leitprinzipien »Wirtschaft und Menschenrechte« von 2011 orientiert. Im Koalitionsvertrag von 2018 wurde auf Freiwilligkeit für die Umsetzung des Plans gesetzt, was vielen Menschenrechts- und Umweltorganisationen sowie Gewerkschaften nicht reichte. Deshalb versammelten sie sich 2019 in der »Initiative Lieferkettengesetz« und setzen sich seit dem für ein verantwortungsvolles Gesetz ein. Das verabschiedete Gesetz wird lediglich als Etappenerfolg angesehen. Denn es gilt erst ab 2023 und dann nur für Unternehmen mit mehr als 3000 Mitarbeitern, ein Jahr später sinkt die Schwelle auf 1000 Mitarbeiter. Es enthält keine zivilrechtlichen Haftungsregeln und bezieht sich lediglich auf die unmittelbaren Zulieferer. Doch die schlimmsten Bedingungen herrschen am anderen Ende der Kette. Klima- und Umweltaspekte sowie Geschlechtergerechtigkeit und Beteiligungsrechte indigener Menschen kommen zu kurz.
Dabei muss das Rad nicht neu erfunden werden. Die Grundsätze des fairen Handels erfüllen die notwendigen Kriterien. Unternehmen, die sich ihnen konsequent verschreiben, zeigen, dass er auch in den derzeitigen Verhältnissen funktioniert. Doch es ist ein ungleicher Wettbewerb mit Unternehmen, deren Geschäftsmodell auf miserablen prekären Arbeits- und Lebensbedingungen von Menschen aufbaut, egal in welchem Land und auf welchem Kontinent. Wobei Länder des globalen Südens viel stärker von der Praxis der Konzerne betroffen sind, die die Verantwortung für die Einhaltung der Menschenrechte und für den Umweltschutz vor Ort in ihrer Lieferkette nicht übernehmen wollen.
Quellen:
Bundesministerium für Entwicklung und wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ)